Gemeinnützige Unternehmen: Satzungsgemäße Zweck(e) und Maßnahmen
Am Anfang steht die Vision. Man möchte etwas bewegen, zum Beispiel im Bereich Bildung, Kultur, sozialer Teilhabe oder Nachhaltigkeit. Wenn die Idee Gestalt annehmen soll und als gemeinnützig auch anerkannt werden soll – was durchaus eine Frage ist – sprechen wir schnell über die richtige gemeinnützige Rechtsform. Dabei wird unbahängig von der Rechtsform die Formulierung des eigenen Zwecks zur ersten großen Hürde.