In-Sich-Geschäfte bei Vereinen
Wenn ein Verein mit einem Vorstandsmitglied einen Vertrag schließen will und bspw. Räume von einem eigenen Vorstandsmitglied anmietet, handelt es sich um ein so genanntes „In-Sich-Geschäft“. Das unterliegt wegen des Verdachts der unzulässigen Vorteilnahme besonderer rechtlicher Hürden. Es müssen strenge rechtliche und steuerliche Vorgaben beachtet werden, um die Wirksamkeit des Vertrages und die Gemeinnützigkeit des Vereins nicht zu gefährden.