Die Alterssicherungskommission des Bundesminteriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 22. Juni 2026 insgesamt 33 Empfehlungen vorgelegt. Diese sehen unter anderem die verpflichtende Einbeziehung von Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung vor. Hier sind die wichtigsten Ideen dazu im Überblick.
Ziel des Reformpakets ist es, das Armutsrisiko im Alter für Selbstständige zu senken und die Lasten des Rentensystems gerechter auf alle Erwerbstätigen zu verteilen.
Die zentralen Kernpunkte des Vorschlags für Selbstständige umfassen folgende Regelungen:
Differenzierung nach Gründungsstatus
- Pflicht für Neu-Selbstständige: Wer sich nach Inkrafttreten der Reform neu selbstständig macht, muss verpflichtend Rentenbeiträge in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen.
- Wahlrecht für Bestandsselbstständige: Wer bereits vor der Reform selbstständig tätig war, erhält ein Wahlrecht (Opt-Out-Regelung). Bereits etablierte Selbstständige können sich somit gegen die Pflichtversicherung entscheiden.
Finanzielle Ausgestaltung
- Die Beitragslast liegt – nach wie vor – allein beim Selbstständigen. Im Gegensatz zu Angestellten teilen sich Selbstständige den Beitrag nicht mit einem Arbeitgeber.
- Zwei Beitragsoptionen: Es wird voraussichtlich die Wahl zwischen dem vollen Regelbeitrag (pauschal) oder einem einkommensabhängigen Prozentsatz (aktuell 18,6 Prozent vom Bruttoeinkommen) geben. Dieser könnte bis 2031 auf 20,2% steigen
- In der Zeit der Gründung – der ersten drei Jahre – ist ein halber Regelbeitrag angedacht.
- Kapitalgedeckte Elemente: Ein Teil der eingezahlten Beiträge soll nach den Gesamtempfehlungen der Kommission künftig am Kapitalmarkt angelegt werden, um das System demografiefest zu machen.
Umsetzung
Wichtig: Die Vorschläge betreffen primär den Zeitraum nach 2031 . Ein genauer gesetzlicher Fahrplan zur schrittweisen Einführung durch die Bundesregierung wird derzeit politisch diskutiert. Bis dahin bleibt es bei den bestehenden Regelungen, wonach sich die Selbstständigen freiwillig in der Gesetzlichen Rente versichern können und dabei ihren Beitrag im Rahmen des angebotenen Beitragsfensters frei wählen können.