Thema Bildrechte – das Recht am eigenen Bild
Es ist immer wieder Thema bei der Öffentlichkeitsarbeit: Sie möchten von ihrem Fotografen geschossene Bilder mit Menschen veröffentlichen, wissen aber nicht, ob das zulässig ist. Die Nutzungsrechtsfrage ist mit dem Honorar für den Fotografen geklärt, allerdings gilt es auch zu prüfen on das Recht am eigenen Bild verletzt wird. Ich versuche etwas Licht ins Dunkel zu bringen, wobei dies keine belastbare juristische Expertise sein kann, aber sich auch an anderen Quellen im Netz (z.B. Wikipedia, www.mainreportage.de) orientiert.