Michael Häfelinger Unternehmensberatung
Michael Häfelinger
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Gründercoaching Deutschland

Die KfW Mittelstandsbank hat zum 1.10.2007 das aus EU-Mitteln finanzierte Programm „Gründercoaching Deutschland GCD” aufgelegt. Dieses Bundesprogramm zielt auf die Zeit nach der Gründung und ergänzt damit die Vorgründungprogramme der Länder.

Wer wird gefördert?
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  • Sitz und Geschäftsbetrieb müssen in Deutschland sein.
  • Förderfähig sind gewerbliche Unternehmen und Angehörige “wirtschaftsnaher” Freier Berufe, die nicht älter als 5 Jahre (Gewerbe-Anmeldung, Handelsregister-Eintrag) sind.
  • Ausgewählte Berufzweige werden nicht gefördert (Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater u.ä.).
  • Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten und Sanierungsfälle.
Was wird gefördert?
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  • alle wirtschaftlichen, organisatorischen, finanziellen Fragen oder Inhalte zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
  • Die Vorgründungsphase wird nicht gefördert. d.h. das Unternehmen muss bereits gegründet worden sein.
Wie und wie viel wird gefördert?
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  • Die Förderhöhe ist regional unterschiedlich. Sie beträgt
    - alte Bundesländer (inkl. früheres Ost-Berlin): 50 %
    - neue Bundesländer: 75 %
    des Coachingauftrags.
  • Die maximal förderfähige Höhe des Coachingvertrags beträgt 6.000 € (netto) (3.000 bzw. 4.500 Euro Förderung). Die Förderhöhe bemisst sich am tatsächlichen Umfang des Coachings, nicht in Anspruch genommene Coaching-Leistungen des Vertrags sind unschädlich.
  • Maximal förderfähiges Honorar: 800 €/Tag
  • Keine Förderung von Fahrtkosten u.ä.
Wie läuft die Antragsstellung?
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Für alle Anträge zum KfW-Gründercoaching (GCD) und zum Gründercoaching aus Arbeitslosigkeit (GCD-AL) gilt seit dem 1. April 2011 ein neues Procedere. Die wichtigsten Schritte sind hier zusammengestellt.

  1. Suche des Gründungsberaters

    Erster Schritt ist nun die Suche des Gründungsberaters in der KfW-Datenbank. Die Listung des Beraters in der Beraterbank ist zwingend erforderlich, damit Ihr Coaching gefördert werden kann. Unter "Suche" finden Sie mich am einfachsten, wenn Sie in der sich öffnenden Maske unter "Suche nach Beratername" als Nachnamen "Häfelinger" eingeben. Oder Sie klicken einfach hier.

    Sofern Sie an einem Coaching mit mir interessiert sind, treffen wir uns zu einem kostenfreien Erstgespräch, in dem wir Inhalte und unsere "Chemie" prüfen. Ich informiere Sie zunächst über mein Vorgehen und den Ablauf des Coachings, bevor wir Ihren Coaching-Bedarf und dessen voraussichtlichen zeitlichen und finanziellen Umfang abstecken.
     

  2. Online-Antrag

    Sie als Gründer stellen dann online den Antrag auf Gründercoaching. Hier müssen Sie angeben:

    • mit welchem Berater Sie das Coaching durchführen wollen (Meine ID: ist 2249)
    • welche Inhalte bearbeitet werden sollen
    • welche Konditionen (Anzahl der Stunden (Angabe als Tagewerke: 1 Tagewerk = 8 Stunden), Höhe des Beraterhonorars) vereinbart werden

    Zum leichteren Ausfüllen habe ich Ihnen einen Musterantrag KfW-Gründercoaching mit meinen Daten und typischen Coaching-Themen erstellt.

    In der "De minimis"-Erklärung geben Sie eventuell erhaltene Zuschüsse an. Dazu haben Sie in der Regel von Fördergebern eine entsprechende Bescheinigung erhalten.
     

  3. Einreichung und Prüfung durch den Regionalpartner

    Nach Abschluss der Online-Anmeldung wird daraus ein Papier-Antrag erstellt, den Sie über einen Termin bei einem akkreditierten Regionalpartner - in der Regel IHK oder Handwerkskammer - bei der KfW einreichen. Dabei fallen je nach Bundesland unterschiedliche Gebühren an: In Berlin werden Mitglieder von IHK und Handwerkskammer kostenfrei betreut, Nichtmitglieder (z.B. freie Berufe) zahlen jeweils 50 Euro netto für die Anträge

    Bitte beachten Sie: Sofern Sie aus Arbeitslosigkeit gründen, reichen Sie zusätzlich Ihre Bewilligungsbescheide über das Arbeitslosengeld ein.

    Der Regionalpartner prüft anhand der Unterlagen, ob die Fördervoraussetzungen erfüllt sind und übermittelt sein Votum an die KfW. Nach Prüfung versendet die KfW eine Zusage an den Antragsteller, in der der Berater und der bewilligte Zuschussbetrag benannt werden. Die Zuschussauszahlung kann nur erfolgen, wenn die Beratung auch von diesem genannten Berater durchgeführt wird. Ein Wechsel des Beraters durch den Antragsteller nach Zusage ist möglich.
     

  4. Beratervertrag schließen

    Innerhalb von acht Wochen nach der Zusage durch die KfW wird der Beratervertrag geschlossen und es kann mit dem Coaching begonnen werden. Im Vertrag werden die im Antrag genannten Inhalte des Coachings, die Höhe des Tageshonorars sowie Umfang und Zeitraum des Coachings verbindlich festgehalten.
     

  5. Abschluss

    Nach Beendigung des Coachings erstellt der Berater einen Abschlussbericht über die Inhalte und Ergebnisse des Coachings. Dieser verbleibt beim Gründer verbleibt und ist der KfW lediglich auf Verlangen vorzulegen.

    Gegenüber der KfW wird das Coaching mit einem "Schlussverwendungsnachweis" abgerechnet. Dieser ist vom Gründer und Berater zu unterschreiben und dient als Nachweis der durchgeführten Beratung. Hier kann auch die direkte Zahlung der Förderung durch die KfW an den Berater - die so genannte "Abtretung des Zuschusses" - vereinbart werden.

    Der Gründer erhält entsprechende eine Rechnung über den Gesamtbetrag oder seinen Eigenanteil den er überweist und mittels Kontoauszug gegenüber der KfW nachweist.

    Spätestens 12 Monate nach der Förderzusage der KfW müssen Sie folgende Abschlussunterlagen direkt bei der KfW eingereicht haben:

    • Schlussverwendungsnachweis im Original
    • Beraterrechnung im Original
    • Nachweis Rechnung/Eigenanteil als Kontoauszug im Original oder als bestätigte Kopie
    • ggf. weitere SGB-Bescheide im Original oder als bestätigte Kopie
    • ggf. der Nachweis über die Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigung im Original oder als bestätigte Kopie
Weitere Informationen
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Sollten Sie weitere Fragen haben, finden sie auf der KfW-Seite weitere Hinweise und Dokumente – oder Sie kontaktieren mich einfach.

Auskünfte erteilen auch die Regionalpartner. Für Berlin sind dort die Ansprechpartner:

IHK Berlin

Franziska Piatke

Jana Pintz

IHK Berlin

Betriebsberatung / Sekretariat
Susanne Heth

  • Telefon: (030) 259 03 - 467