Michael Häfelinger Unternehmensberatung
Michael Häfelinger
Michael Häfelinger

BAFA-Förderung

Für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind und deshalb aus den Gründercoaching herausfallen, bietet sich das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe” des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – meist nur kurz „BAFA-Förderung” genannt.

Wer wird gefördert?
nach oben

Den Beratungszuschuss können alle Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe in Anspruch nehmen, die seit mindestens einem Jahr am Markt sind und

  1. weniger als 250 Personen beschäftigen,
  2. einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.

Das Unternehmen darf die Voraussetzung für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsummer zusammen mit einem Partnerunternehmen oder verbundenen Unternehmen nicht überschreiten.

Was wird gefördert?
nach oben

Gefördert werden zum einen allgemeine Beratungen zu allen

  • wirtschaftlichen
  • technischen
  • finanziellen
  • personellen und
  • organisatorischen

Fragen der Unternehmensführung.

Zusätzlich können spezielle Beratungen zu

  • Technologie und Innovationen
  • Außenwirtschaft
  • Qualitätsmanagement
  • Kooperationen
  • Mitarbeiterbeteiligung
  • Rating
  • Umweltschutz
  • Arbeitsschutz
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Unternehmerinnen
  • Unternehmerinnen und Unternehmer mit Migrationshintergrund

gefördert werden.

Die Beratungen müssen den Richtlinienanforderungen genügen, wozu unter anderem gehört, dass sich der Berater der Prüfung durch das BAFA unterzieht und in der
Beraterdatenbank des BAFA gelistet wird. Mich finden Sie am einfachsten, wenn Sie in der Maske Beratersuche unter Beratername „Häfelinger“ eingeben.

Wie viel wird gefördert?
nach oben

Der Höchstzuschuss als „De-minimis“-Beihilfe zu den einzelnen allgemeinen und speziellen Beratungskosten beträgt in den alten Bundesländern 50 Prozent und maximal 1.500 Euro; in den neuen Bundesländern einschließlich des Regierungsbezirks Lüneburg 75 Prozent ebenfalls max. 1.500 Euro.

Grundsätzlich sind mehrere Förderungen möglich. Bei allgemeinen und speziellen Beratungen hat jedes Unternehmen ein Beratungskontingent von jeweils insgesamt 3.000 Euro. Allgemeine und spezielle Beratungen werden also mit Zuschüssen von zusammen maximal 6.000 Euro gefördert.

Wie läuft die Antragsstellung?
nach oben

Die vollständigen Antragsunterlagen sind spätestens 3 Monate nach Abschluss der Beratung und Zahlung der Beratungskosten bei einer der zugelassenen Leitstellen einzureichen.

Dem Antragsformular sind

  • der Beratungsbericht,
  • die Beraterrechnung,
  • der Kontoauszug als Zahlungsnachweis und
  • die bereits erhaltenen „De-minimis“ Bescheinigungen des Antragstellers

beizufügen.

Der Antrag kann per hier www.beratungsfoerderung.net/antrag/beratung online oder auf einem kostenpflichtigen Papier-Vordruck gestellt werden (Bestelladresse für Vordruck: W. Bertelsmann Verlag KG, Tel./Fax: 0521 91101-17/-19).

Weitere Informationen
nach oben

Weitere Informationen finden Sie im Netz unter www.beratungsfoerderung.info oder erhalten Sie bei den Leitstellen sowie bei der Bewilligungsbehörde:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Str. 29 - 35
65760 Eschborn
Tel.: 06196 908-570
Fax: 06196 908-800
foerderung@bafa.bund.de
www.bafa.de